




Die Arbeitgeber in der Lebensmittelbranche sind per Gesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich in der Lebensmittelhygiene zu schulen. Dies beinhaltet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
und die Hygiene-Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Schulungen müssen dokumentiert werden, die Schulungsnachweise sind beim Arbeitgeber (bzw. in der Verkaufsstelle) aufzubewahren.
Eine Übersicht sowie weitere Informationen aller zur Zeit von uns angebotenen Schulungen finden Sie auf unserer Website:
www.hygiene-weiterbildung.de
oder laden Sie sich unseren aktuellen Schulungskatalog als PDF herunter.